Kostenfreiheit und Verschwiegenheit

 
Laut Gesetz hat jede Bürger*in in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung (§ 28 im SGBVIII). Zudem regelt das Gesetz, dass alle Leistungen der Erziehungsberatung für die Ratsuchenden kostenfrei sind.
Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, die Arbeit unserer Stelle durch eine Spende zu unterstützen.
 
Bei den Angeboten der Lebensberatung, die staatlich nicht unterstützt werden, sprechen wir eine mögliche Kostenbeteiligung an. Allerdings gilt hier: Eine Beratung scheitert nie an der Kostenfrage.
 
Für alle Beratungsbereiche gilt ein besonderer Vertrauensschutz. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und mit Ihren Daten und allen uns von Ihnen anvertrauten Informationen gehen wir so um, wie es die entsprechenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vorsehen.